Sicherheitsvorgaben für Passagiere

 

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Sicherheitsvorgaben für Passagiere


Unzulässige Gegenstände im Gepäck

Zum Schutz aller Passagiere und gemäß internationalen Sicherheitsvorschriften ist das Mitführen bestimmter Objekte im Hand- oder Aufgabegepäck verboten. Zu diesen Gegenständen zählen:

  • Aktenkoffer oder Gepäckstücke mit integrierten Alarmsystemen
  • Explosive Stoffe, darunter Feuerwerkskörper und Signalraketen
  • Gaskartuschen, z. B. für Camping oder Pfeffersprays
  • Flüssigkeiten, die leicht entflammbar sind, wie Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
  • Entzündbare Materialien, einschließlich Streichhölzer
  • Stoffe, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
  • Oxidierende Chemikalien, z. B. Bleichmittel oder Peroxide
  • Giftige oder infektiöse Substanzen wie Quecksilber oder biologische Proben
  • Radioaktive Materialien oder Geräte
  • Ätzende Chemikalien wie Säuren, Laugen oder nasse Batterien
  • Objekte mit starker Magnetwirkung
  • Werkzeuge oder Geräte, die mit Kraftstoff in Berührung gekommen sind, selbst wenn nur minimale Benzinreste vorhanden sind

Dangerous Goods Liste gefährlicher Stoffe(DE)

Dangerous Goods Neue Sicherheitsentscheidungen(DE)

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