Sicherheitsvorgaben für Passagiere
Unzulässige Gegenstände im Gepäck
Zum Schutz aller Passagiere und gemäß internationalen Sicherheitsvorschriften ist das Mitführen bestimmter Objekte im Hand- oder Aufgabegepäck verboten. Zu diesen Gegenständen zählen:
- Aktenkoffer oder Gepäckstücke mit integrierten Alarmsystemen
- Explosive Stoffe, darunter Feuerwerkskörper und Signalraketen
- Gaskartuschen, z. B. für Camping oder Pfeffersprays
- Flüssigkeiten, die leicht entflammbar sind, wie Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
- Entzündbare Materialien, einschließlich Streichhölzer
- Stoffe, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
- Oxidierende Chemikalien, z. B. Bleichmittel oder Peroxide
- Giftige oder infektiöse Substanzen wie Quecksilber oder biologische Proben
- Radioaktive Materialien oder Geräte
- Ätzende Chemikalien wie Säuren, Laugen oder nasse Batterien
- Objekte mit starker Magnetwirkung
- Werkzeuge oder Geräte, die mit Kraftstoff in Berührung gekommen sind, selbst wenn nur minimale Benzinreste vorhanden sind